Am 18. Oktober 2023 fand eine außerordentliche Mitgliederversammlung des TSV Au i.d. Hallertau statt. Die Versammlung wurde von 52 Personen besucht, davon waren 49 stimmberechtigt. Die Beschlussfähigkeit war somit gegeben.
Beschluss zum Bau des neuen Sportheims
In diesem Tagesordnungspunkt wurde der Bau des neuen Sportheims diskutiert. Die Vorstandschaft stellte die Planungen vor und ging auf die Finanzierung ein. Es wurden Vorschläge zur Reduzierung der Finanzierungskosten diskutiert, darunter die Möglichkeit, Privatbürgschaften oder Vorauszahlungen der Mitgliedsbeiträge zu erheben. Nach einer Aussprache wurde der Bau des neuen Sportheims einstimmig beschlossen.
Beschluss zur Aktivierung einer Arbeitsumlage
Im zweiten Tagesordnungspunkt wurde über die Aktivierung einer Arbeitsumlage gemäß Vereinsordnung §7 Arbeitsdienst abgestimmt. Die Arbeitsumlage sieht vor, dass jedes Mitglied 8 Stunden Arbeitsleistung im Jahr erbringen muss (äquivalent zu 80€ pro Jahr Arbeitsumlage für den Zeitraum des Sportheimbaus) Die Leistung kann in Form von Arbeitseinsätzen auf dem Sportgelände oder durch Geldspenden erbracht werden. Bei der regen Diskussion zur Arbeitsumlage wurden folgende Punkte im Schwerpunkt angesprochen: 1) das Alter, ab dem die Umlage erhoben werden soll; 2) ob es in 2024 bereits genügend Arbeiten gibt, dass jeder die 8 Stunden abarbeiten kann; 3) wie die Kontrolle und Verwaltung der Arbeitsumlage erfolgen soll. Es wurde einstimmig beschlossen, dass die Umlage frühestens ein Jahr nach Baubeginn eingezogen wird. Arbeiten sind jedoch bereits ab Baubeginn möglich, der für Sommer 2024 angesetzt ist. Die Details zur Arbeitsumlage sollen in der nächsten ordentlichen Jahreshauptversammlung im März 2024 noch einmal besprochen werden.
Fazit
Die Mitgliederversammlung hat den Bau des neuen Sportheims beschlossen, was nun gleichbedeutend ist mit dem endgültigen Startschuss zur Umsetzung des Vorhabens. Die Details zur Arbeitsumlage werden in der nächsten Jahreshauptversammlung noch einmal besprochen.